RS OGH 1986/12/3 9Os120/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1986
beobachten
merken

Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Eine Postamtsleiterin, die aus der einzigen, von ihr zu verwaltenden Amtskasse, über welche die gesamte Geldgebarung des Postamts abgewickelt wird und welche (demgemäß zufolge Vermengung: §§ 370, 371 ABGB) auch solche Gelder enthält, über welche die Post postspezifisch hoheitsrechtlich zu verfügen hat, eigenmächtig Geld zu privaten Zwecken entnimmt, verantwortet Mißbrauch der Amtsgewalt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096924

Dokumentnummer

JJR_19861203_OGH0002_0090OS00120_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten