Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Eine Postamtsleiterin, die aus der einzigen, von ihr zu verwaltenden Amtskasse, über welche die gesamte Geldgebarung des Postamts abgewickelt wird und welche (demgemäß zufolge Vermengung: §§ 370, 371 ABGB) auch solche Gelder enthält, über welche die Post postspezifisch hoheitsrechtlich zu verfügen hat, eigenmächtig Geld zu privaten Zwecken entnimmt, verantwortet Mißbrauch der Amtsgewalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096924Dokumentnummer
JJR_19861203_OGH0002_0090OS00120_8600000_001