Norm
ZustG §1Rechtssatz
Zustellung ist die Übermittlung von Geschäftsstücken; sie ist hoheitliche, rechtlich geregelte Tätigkeit mit dem Ziel, das Geschäftsstück dem jeweiligen Adressaten zukommen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0083636Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008