RS OGH 1986/12/3 1Ob654/86, 1Ob17/89, 9ObA297/99p, 10Ob72/00m, 8Ob141/03y, 5Ob195/20t

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Norm

ZPO §503 Abs1 Z2 C3a

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht auf Grund der vom Erstgericht aufgenommenen Beweise keine Bedenken gegen dessen Beweiswürdigung, ist es selbst unter Heranziehung neuer Argumente zu einer Beweiswiederholung nicht verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0043096

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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