RS OGH 2015/3/18 8Ob50/86, 3Ob230/11m, 3Ob236/14y

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Veröffentlicht am 04.12.1986
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Rechtssatz

Ein von einer Partei gestellter Beweisantrag hat die Tatsache, die bewiesen werden soll, also das Beweisthema, im einzelnen genau zu bezeichnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Grundsatz der Beweisverbindung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039882

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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