RS OGH 2022/10/18 8Ob50/86, 8Ob341/97y, 9ObA236/98s, 3Ob79/10d, 8Ob9/17g, 10Ob15/22m

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Veröffentlicht am 04.12.1986
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Rechtssatz

Ein Erkundungsbeweis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn ein dem Beweisführer zuzurechnendes Tatbestandsmerkmal (eine klagebegründende oder einwendungsbegründende Tatsache) gar nicht behauptet wurde, aber durch den Beweisantrag erwiesen werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039880

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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