RS OGH 2025/8/5 5Ob153/86; 5Ob305/98h; 5Ob147/01f; 5Ob230/01m; 5Ob129/07t; 5Ob226/07g; 5Ob18/14d; 5O

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Veröffentlicht am 09.12.1986
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Rechtssatz

Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Wohnung, die zur Unterbringung des für die Liegenschaft bestellten Hausbesorgers bestimmt ist, ist rechtlich unmöglich. Entgegenstehende Vereinbarungen sind rechtsunwirksam. Auf Grund solcher Vereinbarungen durchgeführte Grundbuchseintragungen sind unheilbar nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0082927

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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