Norm
EO §232Rechtssatz
Der Rechtsgrund, der Gegenstand einer Löschungsklage nach § 61 Abs 1 GBG sein kann, kann auch mit Widerspruchsklage nach § 232 EO geltend gemacht werden.Der Rechtsgrund, der Gegenstand einer Löschungsklage nach Paragraph 61, Absatz eins, GBG sein kann, kann auch mit Widerspruchsklage nach Paragraph 232, EO geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003419Dokumentnummer
JJR_19861210_OGH0002_0030OB00108_8600000_001