RS OGH 1986/12/11 7Ob632/86

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Norm

EheG §83
  1. EheG § 83 heute
  2. EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Durch Zuweisung einer billigeren Ersatzwohnung anstelle der Ehewohnung ist dieser Ehegatte benachteiligt. In diesem Fall entspricht die Aufteilung der ehelichen Geldersparnisse nach dem Verhältnis 1 : 1 daher nicht dem Gebot der Billigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0057444

Dokumentnummer

JJR_19861211_OGH0002_0070OB00632_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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