RS OGH 1986/12/15 10Os176/86 (10Os177/86)

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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Norm

StPO §393a Abs3

Rechtssatz

Ein das Verfahren begründender Verdacht kann nur dann als vorsätzlich herbeigeführt angesehen werden, wenn der Angeklagte es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hätte, daß er durch sein Verhalten in den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung geraten werde; bloße Leichtfertigkeit hingegen reicht zur Annahme eines bezüglichen Vorsatzes nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 176/86
    Entscheidungstext OGH 15.12.1986 10 Os 176/86
    Veröff: SSt 57/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0101459

Dokumentnummer

JJR_19861215_OGH0002_0100OS00176_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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