Norm
MRK Art5 Abs3 IV3dRechtssatz
Haftsachen sind im Hinblick auf § 193 StPO, vor allem aber auch mit Rücksicht auf Art 5 Abs 3 MRK unter allen Umständen den Nichthaftsachen vorzuziehen.Haftsachen sind im Hinblick auf Paragraph 193, StPO, vor allem aber auch mit Rücksicht auf Artikel 5, Absatz 3, MRK unter allen Umständen den Nichthaftsachen vorzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0074645Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011