Norm
UStG 1972 §10 Abs2 Z6Rechtssatz
Die Regelung des § 10 Abs 2 Z 6 UStG soll die Wohnungseigentümer mit Wohnungsmietern gleichstellen und die Betriebskosten in beiden Fällen durch einen ermäßigten Steuersatz begünstigen.Die Regelung des Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 6, UStG soll die Wohnungseigentümer mit Wohnungsmietern gleichstellen und die Betriebskosten in beiden Fällen durch einen ermäßigten Steuersatz begünstigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076218Dokumentnummer
JJR_19861216_OGH0002_0050OB00063_8600000_002