Norm
ABGB §879 BIIbRechtssatz
Wird das einem Vertragspartner eingeräumte Rücktrittsrecht von Umständen abhängig gemacht, die die Erfüllungsbereitschaft und -fähigkeit des anderen Geschäftspartners ernstlich gefährdet (hier: Eintritt der Insolvenz), so kann von einer Ungleichgewichtslage, die zur Sittenwidrigkeit der Konventionsstrafvereinbarung führen könnte, keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016557Dokumentnummer
JJR_19861217_OGH0002_0080OB00651_8600000_001