RS OGH 1986/12/18 6Ob17/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1986
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Norm

GKG §1

Rechtssatz

Der Richter ist gegenüber dem Gerichtskommissär als höherwertiges Organ anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059326

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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