RS OGH 1987/1/8 13Os171/86

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Veröffentlicht am 08.01.1987
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Norm

AnhIII der Einzigen Suchtgiftkonvention allg
SGG §1 Abs1
SGV §1

Rechtssatz

Der Anhang III der Einzigen Suchtgiftkonvention (wie auch jener der SuchtgiftV) normiert keine Ausnahmen von der Behandlung der dort aufgezählten Substanzen als Suchtgifte; auch die Zubereitungen von Codein und Dihydrocodein (hier: die Medikamente "Paracodin" und "Scottopect") sind demnach - unabhängig von ihrem Wirkstoffgehalt - Suchtgifte im Sinn des § 1 Abs 1 SGG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0087714

Dokumentnummer

JJR_19870108_OGH0002_0130OS00171_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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