RS OGH 2025/8/12 14Ob223/86; 9ObA117/88; 9ObA285/01d; 9ObA83/07g; 8ObA12/25k

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Rechtssatz

Die Frage, ob Sondervereinbarungen für den Arbeitnehmer im Sinne des § 3 ArbVG günstiger sind, kann nur nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung beurteilt werden. (Hier: Abfertigungsvereinbarung die einen erst durch nachfolgenden KollV entstehenden höheren Anspruch ausschließt.)Die Frage, ob Sondervereinbarungen für den Arbeitnehmer im Sinne des Paragraph 3, ArbVG günstiger sind, kann nur nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung beurteilt werden. (Hier: Abfertigungsvereinbarung die einen erst durch nachfolgenden KollV entstehenden höheren Anspruch ausschließt.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050915

Im RIS seit

13.01.1987

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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