Rechtssatz
Die Frage, ob Sondervereinbarungen für den Arbeitnehmer im Sinne des § 3 ArbVG günstiger sind, kann nur nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung beurteilt werden. (Hier: Abfertigungsvereinbarung die einen erst durch nachfolgenden KollV entstehenden höheren Anspruch ausschließt.)Die Frage, ob Sondervereinbarungen für den Arbeitnehmer im Sinne des Paragraph 3, ArbVG günstiger sind, kann nur nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung beurteilt werden. (Hier: Abfertigungsvereinbarung die einen erst durch nachfolgenden KollV entstehenden höheren Anspruch ausschließt.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050915Im RIS seit
13.01.1987Zuletzt aktualisiert am
26.01.2026