RS OGH 1987/1/20 5Ob159/86

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Norm

MRG §26 Abs1

Rechtssatz

Unter den etwaigen sonstigen Leistungen des Untervermieters sind auch besondere Investitionen in der Wohnung zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070341

Dokumentnummer

JJR_19870120_OGH0002_0050OB00159_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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