RS OGH 1987/1/27 5Ob161/86

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca
  1. MRG § 12 heute
  2. MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006
  3. MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
  4. MRG § 12 gültig von 01.03.1991 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Eine Veräußerung des vom Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit in dieser betriebenen Unternehmens im Sinne des § 12 Abs 3 liegt nicht vor, wenn die das Unternehmen betreibende OHG nicht Hauptmieterin der Geschäftsräumlichkeiten war (sondern hier nur die Gesellschaft der OHG).Eine Veräußerung des vom Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit in dieser betriebenen Unternehmens im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, liegt nicht vor, wenn die das Unternehmen betreibende OHG nicht Hauptmieterin der Geschäftsräumlichkeiten war (sondern hier nur die Gesellschaft der OHG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070123

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0050OB00161_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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