Norm
UrhG §73 Abs1Rechtssatz
Als photographisches Verfahren ist auch ein "der Photographie ähnliches Verfahren" anzusehen. Dazu gehören auch Videoaufnahmen, welche das Geschehen zwar nicht mit den Mitteln der Photographie festhalten, jedoch mit Hilfe anderer, inzwischen entwickelter Techniken dasselbe Ergebnis erzielen. - "Sexshop-Video"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077026Dokumentnummer
JJR_19870127_OGH0002_0040OB00393_8600000_004