RS OGH 1987/2/18 3Ob1003/87

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Veröffentlicht am 18.02.1987
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Norm

MRG §29

Rechtssatz

Wenn ein Vermieter von einem Räumungstitel, der wegen Zeitablaufs unwirksam zu werden droht, nicht Gebrauch macht und nochmals eine Zahlungsfrist für den Mietzinsrückstand gewährt, ist kein unzulässiger Druck erkennbar, wenn er auf dem Abschluß eines neuen Räumungsvergleiches besteht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1003/87
    Entscheidungstext OGH 18.02.1987 3 Ob 1003/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070111

Dokumentnummer

JJR_19870218_OGH0002_0030OB01003_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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