RS OGH 1987/2/18 3Ob508/87

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Veröffentlicht am 18.02.1987
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Norm

ABGB §1098 IId

Rechtssatz

Die Anbringung einer Leuchtreklame ist eine typische und normale Benützung eines als Werbefläche vermieteten Teiles der Außenfassade eines Hauses in einer Geschäftsstraße in Wien.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020915

Dokumentnummer

JJR_19870218_OGH0002_0030OB00508_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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