RS OGH 1987/2/24 2Ob6/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1987
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Norm

ABGB §1295 Ia3a
StVO §5 B
ZPO §272

Rechtssatz

Die Unfallsursächlichkeit der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit ist zwar nicht schlechthin anzunehmen, wohl immer dann zu vermuten wenn ein derartig beeinträchtigter Lenker in einer von einem nüchternen Fahrer zu meisternden Verkehrslage versagt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022532

Dokumentnummer

JJR_19870224_OGH0002_0020OB00006_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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