RS OGH 1987/2/24 5Ob523/87, 10Ob13/20i

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Veröffentlicht am 24.02.1987
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Norm

ABGB §863 CII
ABGB §871 A
ZPO §266 B

Rechtssatz

Denjenigen, der das Vorliegen eines schlüssigen Verzichts auf Irrtumsanfechtung für sich geltend macht, trifft die subjektive Behauptungs- und Beweislast. Eine amtswegige Berücksichtigung ohne entsprechende Sacheinwendung der Partei ist ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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