RS OGH 1987/2/24 5Ob21/87

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Veröffentlicht am 24.02.1987
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Norm

MRG §21 Abs1 Z8
MRG §23 Abs1 Z4

Rechtssatz

Wenn ein Hausbesorger bestellt ist, kann der Vermieter als Betriebskosten nur die zur Abfertigung des Hausbesorgers nach den Bestimmungen des ArbAbfG BGBl 1979/107 aufgewendeten Beträge vorschreiben. Für die Belastung der Mieter mit Teilen einer Abfertigung, die nicht (oder nicht in dieser Höhe) aufgewendet wurde, fehlt die gesetzliche Grundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070008

Dokumentnummer

JJR_19870224_OGH0002_0050OB00021_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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