Norm
MRG §21 Abs1 Z8Rechtssatz
Wenn ein Hausbesorger bestellt ist, kann der Vermieter als Betriebskosten nur die zur Abfertigung des Hausbesorgers nach den Bestimmungen des ArbAbfG BGBl 1979/107 aufgewendeten Beträge vorschreiben. Für die Belastung der Mieter mit Teilen einer Abfertigung, die nicht (oder nicht in dieser Höhe) aufgewendet wurde, fehlt die gesetzliche Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070008Dokumentnummer
JJR_19870224_OGH0002_0050OB00021_8700000_002