Norm
ABGB §828Rechtssatz
§ 13 Abs2 WEG regelt nur, unter welchen Voraussetzungen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten Änderungen an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen - bezieht sich daher als Individualrecht nur auf Wohnungseigentümer.Paragraph 13, Abs2 WEG regelt nur, unter welchen Voraussetzungen der Wohnungseigentümer berechtigt ist, auf seine Kosten Änderungen an der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen - bezieht sich daher als Individualrecht nur auf Wohnungseigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013216Dokumentnummer
JJR_19870303_OGH0002_0050OB00024_8700000_002