RS OGH 1987/3/4 1Ob47/86

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Norm

KWG 1979 §6
KWG 1939 §30
KWG 1939 §32

Rechtssatz

Die Handhabung der Aufsichtsmittel des § 32 KWG 1939 setzte eine drohende Insolvenz des Kreditinstitutes nicht voraus. Sie hatte auch dann Platz zugreifen, wenn aus anderen Gründen zB weil seitens der Aufsichtsbehörde der Auftrag ergangen war, konzessionswidrig entgegengenommene Einlagen zurückzuführen, Schwierigkeiten in der Geschäftsführung auftreten konnten.Die Handhabung der Aufsichtsmittel des Paragraph 32, KWG 1939 setzte eine drohende Insolvenz des Kreditinstitutes nicht voraus. Sie hatte auch dann Platz zugreifen, wenn aus anderen Gründen zB weil seitens der Aufsichtsbehörde der Auftrag ergangen war, konzessionswidrig entgegengenommene Einlagen zurückzuführen, Schwierigkeiten in der Geschäftsführung auftreten konnten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077492

Dokumentnummer

JJR_19870304_OGH0002_0010OB00047_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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