Norm
ABGB §1434Rechtssatz
Die Abhängigkeit einer Leistung von einer im synallagma stehenden, noch nicht erbrachten Gegenleistung kommt einer Ungewißheit nach dem ersten Satz gleich und stellt nicht bloß eine Frage der Fälligkeit nach dem zweiten Satz dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033682Dokumentnummer
JJR_19870305_OGH0002_0060OB00559_8500000_002