RS OGH 1987/3/5 6Ob559/85, 7Ob108/00h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1987
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Norm

ABGB §1434

Rechtssatz

Die Abhängigkeit einer Leistung von einer im synallagma stehenden, noch nicht erbrachten Gegenleistung kommt einer Ungewißheit nach dem ersten Satz gleich und stellt nicht bloß eine Frage der Fälligkeit nach dem zweiten Satz dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033682

Dokumentnummer

JJR_19870305_OGH0002_0060OB00559_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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