RS OGH 1987/3/5 7Ob526/87, 7Ob153/07m

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Norm

ABGB §759 Abs2

Rechtssatz

Das Recht des Erben nach § 759 Abs 2 ABGB kann nicht davon abhängig sein, ob er das durch den Tod des einen Ehegatten in der Hauptsache erledigte Scheidungsverfahren bezüglich der Kosten fortsetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0012825

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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