Norm
SGG §13 Abs3Rechtssatz
Der Angeklagte ist zur Bekämpfung eines Verfallsausspruchs nach § 13 Abs 3 SGG mit dem Vorbringen, das Fahrzeug stehe nicht in einem Eigentum, sondern gehöre einem (unbeteiligten) Dritten, nicht legitimiert, sondern ausschließlich der Verfallsbeteiligte (§ 444 Abs 1 und 2 StPO).Der Angeklagte ist zur Bekämpfung eines Verfallsausspruchs nach Paragraph 13, Absatz 3, SGG mit dem Vorbringen, das Fahrzeug stehe nicht in einem Eigentum, sondern gehöre einem (unbeteiligten) Dritten, nicht legitimiert, sondern ausschließlich der Verfallsbeteiligte (Paragraph 444, Absatz eins und 2 StPO).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0088216Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.12.2017