RS OGH 1987/3/18 3Ob1/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1987
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Norm

EO §354 IB1
EO §354 IIA
EGzZPO Art42 IE

Rechtssatz

Lautet ein Exekutionstitel nicht nur auf Rechnungslegung, sondern auch auf Eidesleistung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnung, dann kann auch die Eidesleistung im Exekutionsweg durchgesetzt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004478

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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