RS OGH 1987/3/25 1Ob706/86, 4Ob566/87

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Norm

ABGB §906
ABGB §920
ABGB §936 II
ABGB §936 IV

Rechtssatz

Verträge mit der Verpflichtung, Leistungen bestimmten Wertes innerhalb bestimmter Zeit in Auftrag zu geben, sind ebensowenig wie Bezugsverträge mit der Verpflichtung, aus einem bestimmten Sortiment Waren zu beziehen, Vorverträge, sondern Hauptverträge, deren Nichterfüllung nach § 920 ABGB zu vertreten ist (ausdrückliche Ablehnung von SZ 39/35).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017675

Dokumentnummer

JJR_19870325_OGH0002_0010OB00706_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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