Norm
ABGB §864aRechtssatz
Der Vertragspartner des Verwenders allgemeiner Vertragsbedingungen kann sich auf die Nichtigkeit ungewöhnlicher Klauseln, die er bei Vertragsabschluß nicht erkannt hat, die aber im Zuge der Vertragserfüllung zur Sprache kamen und nachträglich von ihm ausdrücklich oder schlüssig akzeptiert wurden, nachträglich nicht mehr berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014605Dokumentnummer
JJR_19870325_OGH0002_0010OB00576_8700000_002