RS OGH 1987/3/26 12Os6/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1987
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Norm

StPO §124
StPO §150
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Eine Zeugenvernehmung über Wahrnehmung, die der Sachverständige bei seiner Befundaufnahme machte und die er in seinem Befund unter Wahrheitspflicht wiedergegeben hat, ist nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0097259

Dokumentnummer

JJR_19870326_OGH0002_0120OS00006_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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