Norm
MRG §26Rechtssatz
§ 26 MRG ist keine Schutzbestimmung zur Wahrung der Interessen des Vermieters; seine Zustimmung zu einer bestmöglichen Verwertung der Mietrechte durch den Mieter verstößt gegen keine gesetzliche Regelung.Paragraph 26, MRG ist keine Schutzbestimmung zur Wahrung der Interessen des Vermieters; seine Zustimmung zu einer bestmöglichen Verwertung der Mietrechte durch den Mieter verstößt gegen keine gesetzliche Regelung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070326Im RIS seit
26.03.1987Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023