RS OGH 2023/5/24 6Ob537/87; 8Ob32/23y

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Rechtssatz

§ 26 MRG ist keine Schutzbestimmung zur Wahrung der Interessen des Vermieters; seine Zustimmung zu einer bestmöglichen Verwertung der Mietrechte durch den Mieter verstößt gegen keine gesetzliche Regelung.Paragraph 26, MRG ist keine Schutzbestimmung zur Wahrung der Interessen des Vermieters; seine Zustimmung zu einer bestmöglichen Verwertung der Mietrechte durch den Mieter verstößt gegen keine gesetzliche Regelung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070326

Im RIS seit

26.03.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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