RS OGH 1987/3/26 6Ob15/86 (6Ob16/86)

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Rechtssatz

Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Ausschließungsgründe gemäß § 5 AnerbenG geltend gemacht werden können, und vor allem, ob dies auch noch nach dem Zeitpunkt der Zuweisung des Erbhofes an den Anerben geschehen kann, ist im Gesetz nicht geregelt.Die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Ausschließungsgründe gemäß Paragraph 5, AnerbenG geltend gemacht werden können, und vor allem, ob dies auch noch nach dem Zeitpunkt der Zuweisung des Erbhofes an den Anerben geschehen kann, ist im Gesetz nicht geregelt.

Entscheidungstexte

  • RS0099228">6 Ob 15/86
    Entscheidungstext OGH 26.03.1987 6 Ob 15/86
    Veröff: NZ 1988,76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0099228

Dokumentnummer

JJR_19870326_OGH0002_0060OB00015_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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