RS OGH 1987/3/31 5Ob304/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1987
beobachten
merken

Norm

KO nF §46 Abs1 Z1
KO §82
KO §125 Abs2

Rechtssatz

Die Ansprüche des Masseverwalters auf Barauslagenersatz und Belohnung für Mühewaltung sind Masseforderungen im Sinne des § 46 Abs 1 Z 1 zweiter Absatz KO aF (vgl Petschek - Reimer - Schiemer 523; Bartsch - Heil 4.Auflage Rz 216/1). Sie werden erst mit der feststellenden Entscheidung nach § 125 Abs 2 KO fällig.Die Ansprüche des Masseverwalters auf Barauslagenersatz und Belohnung für Mühewaltung sind Masseforderungen im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer eins, zweiter Absatz KO aF vergleiche Petschek - Reimer - Schiemer 523; Bartsch - Heil 4.Auflage Rz 216/1). Sie werden erst mit der feststellenden Entscheidung nach Paragraph 125, Absatz 2, KO fällig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0064656

Dokumentnummer

JJR_19870331_OGH0002_0050OB00304_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten