Norm
KO §119 Abs2 BRechtssatz
Macht der Masseverwalter von der ihm durch § 120 Abs 1 KO eröffneten Möglichkeit der Befriedigung des vorrangigen Pfandgläubigers Gebrauch, so geht das Absonderungsrecht nach Art einer Eigentümerhypothek auf den Masseverwalter über.Macht der Masseverwalter von der ihm durch Paragraph 120, Absatz eins, KO eröffneten Möglichkeit der Befriedigung des vorrangigen Pfandgläubigers Gebrauch, so geht das Absonderungsrecht nach Art einer Eigentümerhypothek auf den Masseverwalter über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065249Dokumentnummer
JJR_19870331_OGH0002_0050OB00303_8700000_002