RS OGH 1987/3/31 5Ob303/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1987
beobachten
merken

Norm

KO §119 Abs2 B
KO §120 Abs1

Rechtssatz

Macht der Masseverwalter von der ihm durch § 120 Abs 1 KO eröffneten Möglichkeit der Befriedigung des vorrangigen Pfandgläubigers Gebrauch, so geht das Absonderungsrecht nach Art einer Eigentümerhypothek auf den Masseverwalter über.Macht der Masseverwalter von der ihm durch Paragraph 120, Absatz eins, KO eröffneten Möglichkeit der Befriedigung des vorrangigen Pfandgläubigers Gebrauch, so geht das Absonderungsrecht nach Art einer Eigentümerhypothek auf den Masseverwalter über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065249

Dokumentnummer

JJR_19870331_OGH0002_0050OB00303_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten