Norm
EO §7 Abs2 CRechtssatz
Verzug des Schuldners iSd § 7 Abs 2 EO und Wiederaufleben der Forderung tritt auch wegen Nichtzahlung einer Quote ein, die nach dem Inhalt des Zwangsausgleiches der Masseverwalter zahlen sollte, wenn dieser nicht zum Sachwalter nach § 157e KO bestellt wurde.Verzug des Schuldners iSd Paragraph 7, Absatz 2, EO und Wiederaufleben der Forderung tritt auch wegen Nichtzahlung einer Quote ein, die nach dem Inhalt des Zwangsausgleiches der Masseverwalter zahlen sollte, wenn dieser nicht zum Sachwalter nach Paragraph 157 e, KO bestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001237Dokumentnummer
JJR_19870401_OGH0002_0030OB00061_8700000_001