RS OGH 1987/4/1 3Ob61/87, 3Ob13/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.04.1987
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Norm

EO §7 Abs2 C
KO §156 Abs5
KO §157e

Rechtssatz

Verzug des Schuldners iSd § 7 Abs 2 EO und Wiederaufleben der Forderung tritt auch wegen Nichtzahlung einer Quote ein, die nach dem Inhalt des Zwangsausgleiches der Masseverwalter zahlen sollte, wenn dieser nicht zum Sachwalter nach § 157e KO bestellt wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 61/87
    Entscheidungstext OGH 01.04.1987 3 Ob 61/87
    JBl 1987,587
  • 3 Ob 13/91
    Entscheidungstext OGH 24.04.1991 3 Ob 13/91
    Vgl auch; Beisatz: Hier aber hielt der erkennende Senat diese Unterschiede für so gewichtig, daß er im Gegensatz zur Vorentscheidung in zumindest sinngemäßer Anwendung des § 156 Abs 4 Satz 3 KO die Verzugsfolge des Wiederauflebens nicht eintreten ließ. (T1) = SZ 64/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0001237

Dokumentnummer

JJR_19870401_OGH0002_0030OB00061_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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