RS OGH 1987/4/8 1Ob567/87, 10Ob34/17y

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Veröffentlicht am 08.04.1987
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Norm

ABGB §19
ABGB §344

Rechtssatz

Die Aufrechterhaltung des durch die Selbsthilfemaßnahmen geschaffenen Zustandes, ohne geeignete gerichtliche Schritte einzuleiten, ist jedenfalls rechtswidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009031

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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