RS OGH 1987/4/15 3Ob119/86, 3Ob6/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1987
beobachten
merken

Norm

UStG §11

Rechtssatz

Sollte der im Vergleichsbetrag enthaltene Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend gemacht werden, um so die entsprechende Steuergutschrift durch Umbuchung auf das Konto des Vertragspartners verwerten zu können, muß bei einem so engen Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Betrages und der Möglichkeit der Verwertung eines Vorsteuerabzuges die Pflicht, eine hiefür geeignete Rechnung auszustellen, auch wenn dies im Vergleich nicht ausdrücklich niedergelegt wurde, als eine vertragliche Nebenpflicht angesehen werden, deren Mißachtung zur Zurückbehaltung des auf den Umsatzsteuerbetrag entfallenden Teiles des Entgelts berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0076237

Dokumentnummer

JJR_19870415_OGH0002_0030OB00119_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten