RS OGH 2022/4/6 7Ob513/87, 3Ob144/93, 3Ob119/93, 6Ob23/00a, 7Ob222/00y, 3Ob219/01d, 9Ob133/03d, 7Ob3

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Veröffentlicht am 16.04.1987
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Rechtssatz

Gebäude ist alles, was auf Grund gebaut und mit fest verbunden ist. Dazu gehören nicht nur Häuser, sondern auch andere Bauten, gleichviel aus welchem Material sie bestehen, zB Umfassungsmauern, Holzzäune, Eisengitter, ständige Flaggenmasten, auch Aussichtswarten, Maschinenschuppen, Scheunen, Transformatorenhäuser. Auch Fertigteilhäuser, Fertigteilschwimmbecken und Fertigteilgaragen werden dem Begriff des Gebäudes nach § 297 ABGB (beziehungsweise § 94 BGB) zugeordnet.Gebäude ist alles, was auf Grund gebaut und mit fest verbunden ist. Dazu gehören nicht nur Häuser, sondern auch andere Bauten, gleichviel aus welchem Material sie bestehen, zB Umfassungsmauern, Holzzäune, Eisengitter, ständige Flaggenmasten, auch Aussichtswarten, Maschinenschuppen, Scheunen, Transformatorenhäuser. Auch Fertigteilhäuser, Fertigteilschwimmbecken und Fertigteilgaragen werden dem Begriff des Gebäudes nach Paragraph 297, ABGB (beziehungsweise Paragraph 94, BGB) zugeordnet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009921

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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