Norm
ABGB §1327 dRechtssatz
Schadenersatzrenten, die im Sinne des § 1327 ABGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gewährt werden, sind wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 erster Satz EStG 1972, die grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Eine Ausnahme davon käme nach § 29 Z 1 zweiter Satz EStG 1972 nur in Betracht, wenn diese Bezüge freiwillig oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährt werden würden.Schadenersatzrenten, die im Sinne des Paragraph 1327, ABGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gewährt werden, sind wiederkehrende Bezüge im Sinne des Paragraph 29, Ziffer eins, erster Satz EStG 1972, die grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Eine Ausnahme davon käme nach Paragraph 29, Ziffer eins, zweiter Satz EStG 1972 nur in Betracht, wenn diese Bezüge freiwillig oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährt werden würden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031701Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009