RS OGH 2013/6/17 2Ob58/86, 8Ob92/87, 2Ob31/13t

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Veröffentlicht am 28.04.1987
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Norm

ABGB §1327 c1
  1. ABGB § 1327 heute
  2. ABGB § 1327 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Arbeitsleistungen für den Bau eines standesgemäßen, der Familie zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses dienenden Einfamilienhauses kommt der Charakter von zusätzlichem Naturalunterhalt zu, der im Falle ihrer Vereitelung den Hinterbliebenen als Entgang im Sinne des § 1327 ABGB zu ersetzen ist.Arbeitsleistungen für den Bau eines standesgemäßen, der Familie zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses dienenden Einfamilienhauses kommt der Charakter von zusätzlichem Naturalunterhalt zu, der im Falle ihrer Vereitelung den Hinterbliebenen als Entgang im Sinne des Paragraph 1327, ABGB zu ersetzen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0031567

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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