Norm
EheG §68Rechtssatz
Dem nach § 68 EheG berechtigten geschiedenen Eheteil kann ein Unterhaltsbeitrag auch zugebilligt werden, wenn er nach dem Krnt SHG Sozialhilfeleistungen bezieht.Dem nach Paragraph 68, EheG berechtigten geschiedenen Eheteil kann ein Unterhaltsbeitrag auch zugebilligt werden, wenn er nach dem Krnt SHG Sozialhilfeleistungen bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0057544Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011