Norm
StGB §195Rechtssatz
Auch durch die nur einige Tage dauernde Abwesenheit eines Kindes aus dem Elternhaus ohne Verlassen des Wohnorts kann der durch § 195 StGB geschützte Kontakt zwischen ihm und dem Erziehungsberechtigten entscheidend unterbrochen werden.Auch durch die nur einige Tage dauernde Abwesenheit eines Kindes aus dem Elternhaus ohne Verlassen des Wohnorts kann der durch Paragraph 195, StGB geschützte Kontakt zwischen ihm und dem Erziehungsberechtigten entscheidend unterbrochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0095033Dokumentnummer
JJR_19870505_OGH0002_0100OS00042_8700000_001