RS OGH 1987/5/5 4Ob321/87, 7Ob695/88, 4Ob535/94, 7Ob106/17i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1987
beobachten
merken

Norm

PatG 1970 §35

Rechtssatz

Der "Franchising-Vertrag" ist ein Vertrag, durch den eine Marke, insbesondere Warenzeichen in Verbindung mit Lizenzen oder Know-how zur Benutzung einer anderen Person überlassen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071384

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten