RS OGH 2024/9/3 13Os43/87; 12Os68/88; 11Os66/97; 14Os5/99; 13Os100/09v; 15Os156/10w; 13Os12/11f; 13O

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Rechtssatz

Stellt das Gericht fest, dass ein Täter wissentlich gehandelt hat, sind Ausführungen über (an sich für die subjektive Tatseite ausreichendes) bedingt vorsätzliches Handeln überflüssig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0088886

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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