Norm
MRG §16 Abs1 Z6Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Aufwendung erheblicher Mittel im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 MRG vorliegt, sind alle Aufwendungen zu berücksichtigen, die der Vermieter bei Vornahme der Standardanhebung notwendigerweise zu tragen hat, gleich ob sie sich auf Arbeiten innerhalb oder außerhalb der Wohnung beziehen, sofern nur im letzteren Fall ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Standardanhebung herstellbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069794Dokumentnummer
JJR_19870508_OGH0002_0050OB00045_8700000_001