RS OGH 1987/5/13 1Ob585/87

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Norm

ABGB §521 A
ABGB §521 D
ABGB §521 F

Rechtssatz

Lassen sowohl die Eintragung im Grundbuch als auch der zugrunde liegende Erwerbstitel Zweifel über den Umfang des Wohnungsrechtes aufkommen ( bloßer Hinweis auf § 521 ABGB ), kann der Erwerber der Liegenschaft nicht darauf vertrauen, daß dem Wohnungsberechtigten nicht auch ein Fruchtnießungsrecht zusteht. Ergeben sich Zweifel über Inhalt und Umfang des belastenden Rechtes, hat er geeignete Erkundigungen einzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011825

Dokumentnummer

JJR_19870513_OGH0002_0010OB00585_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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