RS OGH 1987/5/13 1Ob585/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §521 C

Rechtssatz

Das Recht, die mit Dienstbarkeit überlassene Wohnung unterzuvermieten, sie also durch entgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verwerten, wird nur mit der Fruchtnießung, nicht aber auch mit dem Gebrauchsrecht eingeräumt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011854

Dokumentnummer

JJR_19870513_OGH0002_0010OB00585_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten