RS OGH 1987/5/13 1Ob585/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1987
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Norm

ABGB §521 D
ABGB §521 F

Rechtssatz

Der bücherliche Einzelrechtsnachfolger des Veräußerers verdrängt selbst einen nur außerbücherlichen Wohnungsberechtigten dann nicht, wenn er in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Rechtsausübung handelt oder das belastende Recht offenkundig ist. Noch weniger kann dann ein ohnehin einverleibtes Recht, dessen Umfang leicht erkennbar ist, eingeschränkt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011868

Dokumentnummer

JJR_19870513_OGH0002_0010OB00585_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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